Beiträge |
Behinderte |
Jugendliche |
Erwachsene |
Familien |
Monatsbeitrag |
6,50 € |
6,50 € |
10,50 € |
21,- € |
Aufnahmegebühr |
10,- € |
20,- € |
30,- € |
60,- € |
Gebühren |
Bemerkung |
Fälligkeit |
Betrag |
Judo-Lernpass |
Kinder (5 - 7 Lebensjahre) |
einmalig |
13,- € |
Judopass |
ohne Jahressichtmarke |
einmalig |
10,- € |
Jahressichtmarke |
|
jährlich |
24,- € |
Prüfungsgebühren
|
|
Bei Prüfung |
10,- € |
Die Monatsbeiträge werden quartalsweise per Lastschrift jeweils zu Beginn des zweiten Monats des jeweiligen Quartals eingezogen.
Kündigungen
sind
jeweils einen Monat zum Quartalsende möglich.
Kündigungen
müssen fristgerecht und in schriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden
oder der Kassenwartin eingereicht werden. Bei Kündigungen, die per
Post geschickt werden, ist unbedingt die korrekte Anschrift zu
verwenden – einschließlich des Namens vom 1. Vorsitzenden bzw. der
Kassenwartin. Die Daten des 1. Vorsitzenden stehen im Impressum.
Kündigungen per E-Mail sind möglich und werden aktzeptiert.
Alle beim Kassenwart eingegangenen Eintrittserklärungen und Kündigungen werden berücksichtigt.
Der Jahresbeitrag des Niedersächsischen Judo Verbandes (NJV) und des Deutschen Judo Bundes (DJB) wird im ersten Quartal des Jahres zusammen mit den Monatsbeiträgen abgebucht. Als Nachweis (Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen) bekommt jedes Mitglied Anfang des Jahres eine Jahressichtmarke.